In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Die Übertragung des Führens der Vorsorgekartei (z. B. nach § 3 Abs. 3 ArbMedVV) auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) einer anderen Konzerngesellschaft ist datenschutzrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Maßgeblich sind hier insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). **Wesentliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen:** 1. **Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:** Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Für Gesundheitsdaten ist Art. 9 Abs. 2 DSGVO maßgeblich, insbesondere lit. h) (Verarbeitung für Zwecke der Arbeitsmedizin, der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten usw.). 2. **Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit:** Wird die Sifa einer anderen Konzerngesellschaft tätig, handelt es sich in der Regel um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Es muss ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen den Gesellschaften geschlossen werden. Alternativ kann – je nach Ausgestaltung – auch eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorliegen, die eine Vereinbarung über die jeweiligen Verantwortlichkeiten erfordert. 3. **Wahrung des Berufsgeheimnisses und Vertraulichkeit:** Die Sifa muss zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, daher ist sicherzustellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Vorsorgekartei haben. 4. **Zweckbindung und Datenminimierung:** Die Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck (arbeitsmedizinische Vorsorge) verarbeitet werden. Es dürfen nur die dafür erforderlichen Daten übermittelt und verarbeitet werden. 5. **Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten:** Die betroffenen Beschäftigten müssen nach Art. 13 DSGVO über die Übertragung und die damit verbundene Datenverarbeitung informiert werden. 6. **Technische und organisatorische Maßnahmen:** Es müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden (Art. 32 DSGVO). 7. **Keine Übermittlung in Drittstaaten:** Die Übertragung darf nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgen, sofern kein angemessenes Datenschutzniveau in einem Drittstaat nachgewiesen ist. **Fazit:** Die Übertragung ist zulässig, wenn eine geeignete Rechtsgrundlage besteht, die datenschutzrechtlichen Pflichten (insbesondere Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeit, Informationspflichten und Schutzmaßnahmen) eingehalten werden und die Verarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt bleibt. Weitere Informationen: - [Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679) - [Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/) Hinweis: Im Einzelfall sollte eine datenschutzrechtliche Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens erfolgen.
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]