Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Maßnahmen bei Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen?

Antwort

Die Verantwortung für die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen bei Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Asbest. Auch die Beauftragten für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls externe Fachkräfte spielen eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

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