In welcher Planungsphase wird die Brandfallsteuermatrix erstellt und wer ist dafür verantwortlich?

Antwort

Die Brandfallsteuermatrix (BFS-Matrix) ist ein zentrales Dokument im Brandschutzkonzept eines Gebäudes. Sie legt fest, wie gebäudetechnische Anlagen (z. B. Lüftung, Aufzüge, Türen, Rauchabzugsanlagen) im Brandfall angesteuert werden. **Planungsphase:** Die Brandfallsteuermatrix muss in der Regel in der **Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)** nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erstellt werden. Spätestens jedoch sollte sie in der **Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)** vorliegen, damit die technische Gebäudeausrüstung (TGA) entsprechend geplant und umgesetzt werden kann. **Verantwortliche:** Die Erstellung der Brandfallsteuermatrix erfolgt in enger Abstimmung zwischen: - dem **Fachplaner für Brandschutz** (Ersteller des Brandschutzkonzepts), - den **Fachplanern der technischen Gebäudeausrüstung** (TGA-Planer, z. B. für Lüftung, Elektro, Aufzug), - und ggf. dem **Architekten**. Oft wird die BFS-Matrix vom Fachplaner Brandschutz initiiert und koordiniert, die technische Ausarbeitung erfolgt dann gemeinsam mit den TGA-Planern. **Zusammengefasst:** Die Brandfallsteuermatrix muss spätestens in der Ausführungsplanung (LP 5), idealerweise aber bereits in der Entwurfsplanung (LP 3) erstellt werden. Verantwortlich sind der Fachplaner Brandschutz in Zusammenarbeit mit den TGA-Fachplanern.

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