Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschreibung**: Klare Definition des Projekts, einschließlich Zielsetzungen und Anforderungen. 2. **Standortanalyse**: Berücksichtigung der geologischen, hydrologischen und topografischen Gegebenheiten des Standorts. 3. **Baugrunduntersuchung**: Durchführung von geotechnischen Untersuchungen zur Ermittlung der Bodenverhältnisse. 4. **Genehmigungsfähigkeit**: Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der erforderlichen Genehmigungen. 5. **Umwelt- und Naturschutz**: Berücksichtigung von umweltrechtlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen. 6. **Sicherheitsanforderungen**: Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften während der Planung. 7. **Kostenrahmen**: Festlegung eines vorläufigen Kostenrahmens für das Projekt. 8. **Nutzeranforderungen**: Berücksichtigung der Anforderungen und Wünsche der zukünftigen Nutzer des Bauwerks. 9. **Technische Standards**: Einhaltung relevanter Normen und Standards für Ingenieurbauwerke. 10. **Zeitplanung**: Erstellung eines groben Zeitplans für die weiteren Planungs- und Bauphasen. Diese Randbedingungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Ingenieurbauwerken.
Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]
"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]