Nenne 10 Randbedingungen der Leistungsphase 2 der HOAI für Ingenieurbauwerke.

Antwort

Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschreibung**: Klare Definition des Projekts, einschließlich Zielsetzungen und Anforderungen. 2. **Standortanalyse**: Berücksichtigung der geologischen, hydrologischen und topografischen Gegebenheiten des Standorts. 3. **Baugrunduntersuchung**: Durchführung von geotechnischen Untersuchungen zur Ermittlung der Bodenverhältnisse. 4. **Genehmigungsfähigkeit**: Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der erforderlichen Genehmigungen. 5. **Umwelt- und Naturschutz**: Berücksichtigung von umweltrechtlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen. 6. **Sicherheitsanforderungen**: Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften während der Planung. 7. **Kostenrahmen**: Festlegung eines vorläufigen Kostenrahmens für das Projekt. 8. **Nutzeranforderungen**: Berücksichtigung der Anforderungen und Wünsche der zukünftigen Nutzer des Bauwerks. 9. **Technische Standards**: Einhaltung relevanter Normen und Standards für Ingenieurbauwerke. 10. **Zeitplanung**: Erstellung eines groben Zeitplans für die weiteren Planungs- und Bauphasen. Diese Randbedingungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Ingenieurbauwerken.

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