In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert verschiedene Leistungsphasen für das Leistungsbildsanlagen. Diese Ph strukturieren den Plan- und Bauprozess und umfassen folgende Schritte: 1. **Grundlagenermittlung**: Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung der Randbedingungen, Abstimmung der Zielvorstellungen und Beratung des Auftraggebers. 2. **Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)**: Erarbeitung eines Planungskonzepts, Untersuchung von Alternativen, Kostenschätzung und Abstimmung mit den Behörden. 3. **Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)**: Detaillierte Planung der Verkehrsanlage, Erstellung von Entwurfszeichnungen, Kostenberechnung und Abstimmung mit dem Auftraggeber. 4. **Genehmigungsplanung**: Erstellung der notwendigen Unterlagen für behördliche Genehmigungen, Einreichung der Anträge und Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden. 5. **Ausführungsplanung**: Detaillierte Ausarbeitung der Pläne, die für die Ausführung der Bauarbeiten erforderlich sind, einschließlich der technischen Details und Materialangaben. 6. **Vorbereitung der Vergabe**: Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Mengenermittlung, Kostenvoranschläge und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. 7. **Mitwirkung bei der Vergabe**: Prüfung der Angebote, Erstellung von Vergabevorschlägen und Unterstützung des Auftraggebers bei der Auftragsvergabe. 8. **Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation)**: Überwachung der Bauausführung, Koordination der Bauarbeiten, Qualitätskontrolle, Kostenkontrolle und Dokumentation des Baufortschritts. 9. **Objektbetreuung und Dokumentation**: Überwachung der Mängelbeseitigung, Dokumentation des Bauwerks und Übergabe an den Auftraggeber. Diese Phasen sind in der HOAI detailliert beschrieben und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung und die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Weitere Informationen zur HOAI und den Leistungsphasen können auf der offiziellen Website der HOAI gefunden werden: [HOAI](https://www.hoai.de).
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Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]
"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]
Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschr... [mehr]