In welcher Regelung der VOB steht, dass ein verlorenes Bohrgestänge unter bestimmten Umständen zur Abrechnung gebracht werden kann?

Antwort

In der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ist die Regel zur Abrechnung von verlorenem Bohrgestänge in der VOB/B, insbesondere in § 2, Absatz 5 zu finden. Dort beschrieben, unter welchen zusätzliche Kosten, wie die für verlorenes Bohrgestänge, abgerechnet werden können. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Nachweispflichten zu beachten, die in diesem Paragraphen festgelegt sind.

Kategorie: Bau Tags: VOB Bohrgestänge Abrechnung
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