Wo steht in der VOB, unter welchen Voraussetzungen ein verlorenes Bohrgestänge zur Abrechnung gebracht werden kann?

Antwort

In der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ist Thema verlorenes Bohränge nicht explizit geregelt. Allerdings kann es unter den allgemeinen Bestimmungen zur Abrechnung von Leistungen und Nachträgen behandelt werden. Relevant sind hier insbesondere die §§ 2 und 6 der VOB/B, die sich mit der Vergütung und den Voraussetzungen für Nachträge befassen. Um eine Abrechnung für verlorenes Bohrgestänge zu rechtfertigen, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Nachweis der Notwendigkeit**: Es muss nachgewiesen werden, dass das Bohrgestänge aus unvorhersehbaren Gründen verloren ging und nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Planung verursacht wurde. 2. **Dokumentation**: Eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls, einschließlich der Umstände, die zum Verlust führten, ist erforderlich. 3. **Vertragliche Regelungen**: Es sollte geprüft werden, ob im Vertrag spezielle Regelungen zu verlorenen Materialien oder Bohrgestängen enthalten sind. Es empfiehlt sich, die genauen Umstände und vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche korrekt geltend zu machen.

Kategorie: Bau Tags: VOB Bohrgestänge Abrechnung
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