Muss die Nachfristsetzung nach VOB per Einschreiben an den Auftragnehmer erfolgen?

Antwort

Ja, die Nachfristsetzung nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sollte in der Regel schriftlich erfolgen, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Es ist empfehlenswert, dies per Einschreiben zu tun, um einen Nachweis über den Zugang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer zu haben. Dies kann im Streitfall wichtig sein, um zu belegen, dass der Auftragnehmer über die Nachfrist informiert wurde.

Kategorie: Bau Tags: Nachfrist VOB Einschreiben
KI fragen

Verwandte Fragen

Wie hoch ist die Wertgrenze für Direktaufträge nach VOB?

Die Wertgrenze für einen Direktauftrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern wird von den jeweiligen Bundesländern, K... [mehr]

Welche Kalkulationssätze sind bei einem Angebot nach VOB anwendbar?

Bei einem Angebot nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) können verschiedene Kalkulationssätze angewendet werden, um die Kosten für Bauleistungen zu ermitteln. Z... [mehr]

VOB: Erschwerte Bedingungen geltend machen?

Um erschwerte Bedingungen gemäß der VOB (Verdungsordnung für Bau) geltend zu machen, musst du einige Schritte beachten: 1. **Vertragliche Grundlage prüfen**: Überprüfe... [mehr]

Bis zu welcher Arbeitshöhe sind die Arbeiten nach VOB festgelegt?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt verschiedene Aspekte von Bauverträgen, einschließlich der Arbeitshöhen. In der VOB selbst sind jedoch keine spezifi... [mehr]

VOB/B bis zu welcher Höhe muss ohne Zuschläge gearbeitet werden?

Die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B) regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland. In Bezug auf Zuschläge gibt es keine spezifi... [mehr]