Muss die Nachfristsetzung nach VOB per Einschreiben an den Auftragnehmer erfolgen?

Antwort

Ja, die Nachfristsetzung nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sollte in der Regel schriftlich erfolgen, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Es ist empfehlenswert, dies per Einschreiben zu tun, um einen Nachweis über den Zugang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer zu haben. Dies kann im Streitfall wichtig sein, um zu belegen, dass der Auftragnehmer über die Nachfrist informiert wurde.

Kategorie: Bau Tags: Nachfrist VOB Einschreiben
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