Kündigung nach VOB: Was ist zu beachten?

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Bei einer Kündigung nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sind mehrere Aspekte zu beachten: 1. **Kündigungsgründe**: Die VOB regelt spezifische Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen, wie z.B. erhebliche Mängel, Verzögerungen oder Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers. 2. **Form der Kündigung**: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, dass sie klar und eindeutig formuliert ist. 3. **Fristen**: Beachte die in der VOB festgelegten Fristen für die Kündigung. Diese können je nach Art des Vertrags variieren. 4. **Mitteilungspflichten**: Informiere den Auftragnehmer über die Gründe der Kündigung und gib ihm die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. 5. **Folgen der Kündigung**: Kläre die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen der Kündigung, wie z.B. die Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen und mögliche Schadensersatzansprüche. 6. **Dokumentation**: Halte alle relevanten Unterlagen und Korrespondenzen fest, um im Streitfall Beweise zu haben. Es kann ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

Kategorie: Bau Tags: Kündigung VOB Bauvertrag
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