Erläutere zwei Formen des Bauleistungsvertrags nach VOB.

Antwort

Im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gibt es verschiedene Formen von Bauleistungsverträgen. Zwei gängige Formen sind: 1. **Einheitspreisvertrag**: Bei einem Einheitspreisvertrag wird der Preis für jede einzelne Bauleistung in Form von Einheitspreisen festgelegt. Der Auftragnehmer erhält für die tatsächlich erbrachten Leistungen die vereinbarten Einheitspreise. Diese Vertragsform ist besonders vorteilhaft, wenn der Umfang der Leistungen nicht genau vorhersehbar ist, da sie Flexibilität bei der Abrechnung ermöglicht. Der Auftraggeber trägt das Risiko von Mengenänderungen, während der Auftragnehmer für die Qualität der ausgeführten Arbeiten verantwortlich ist. 2. **Pauschalvertrag**: Bei einem Pauschalvertrag wird ein fester Gesamtpreis für die gesamte Bauleistung vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu einem festgelegten Preis zu erbringen, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Diese Vertragsform bietet dem Auftraggeber Planungssicherheit, da die Kosten im Voraus bekannt sind. Allerdings trägt der Auftragnehmer das Risiko von Kostenüberschreitungen, was ihn dazu anregen kann, effizient zu arbeiten und die Kosten im Blick zu behalten. Beide Vertragsformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und sollten je nach Projektanforderungen und -bedingungen ausgewählt werden.

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