Kündigungsverfahren für den Ausbildungsvertrag bei der Abschlussprüfung?

Antwort

Das Kündigungsverfahren eines Ausbildungsvertrags in Deutschland ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Kündigungsfristen**: Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 2. **Wichtige Gründe**: Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung, häufige unentschuldigte Fehlzeiten oder ein nicht erfüllter Ausbildungsziel sein. 3. **Form der Kündigung**: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei unterschrieben werden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. 4. **Abschlussprüfung**: Wenn die Kündigung vor der Abschlussprüfung erfolgt, hat der Auszubildende in der Regel das Recht, an der Prüfung teilzunehmen, sofern die Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an die zuständige Kammer oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um die individuellen Umstände zu klären.

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