Der Ausbildungsvertrag muss an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) geschickt werden, je nachdem, in welchem Bereich die Ausbildung stattfindet. Dort wird der Vertrag geprüft und registriert. Die Kammer stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Nach der Prüfung erhält der Ausbilder eine Bestätigung, die für die Durchführung der Ausbildung notwendig ist.