Gilt das BBiG nur für den Ausbildungsbetrieb oder auch für die Berufsschule?

Antwort

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt hauptsächlich für den Ausbildungsbetrieb, da es die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung regelt. Die Berufsschule ist zwar ein wichtiger Bestandteil der dualen Ausbildung, fällt jedoch nicht direkt unter das BBiG, sondern unter das Schulrecht der jeweiligen Bundesländer. Das BBiG legt jedoch fest, dass die Ausbildung in Betrieb und Schule zusammenwirken muss.

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