Wer ist für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Antwort

Die Verantwortung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. In vielen Fällen kann der Arbeitgeber diese Aufgabe an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder andere qualifizierte Personen delegieren, bleibt jedoch letztlich verantwortlich für die Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen.

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