Die größte Verantwortung für die Sicherheit in Handwerksbetrieben trägt der Arbeitgeber.
Der Arbeitssicherheitsausschuss ist in der Regel für folgende Bereiche verantwortlich: 1. **Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement**: Entwicklung und Überwachung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren. 2. **Risikobewertung**: Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz. 3. **Schulung und Sensibilisierung**: Organisation von Schulungen für Mitarbeiter zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 4. **Unfalluntersuchungen**: Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle. 5. **Berichterstattung**: Erstellung von Berichten über Sicherheitsvorfälle und -maßnahmen für das Management. 6. **Zusammenarbeit mit Behörden**: Kommunikation und Kooperation mit Aufsichtsbehörden und anderen relevanten Institutionen. 7. **Förderung einer Sicherheitskultur**: Initiativen zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins und der Sicherheitskultur im Unternehmen. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Unternehmen und Branche variieren.
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