Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) selbst enthält keine spezifischen Vorgaben für einzelne Maschinenarten wie Kanalballenpressen, sondern stellt allgemeine Anforderungen an die Si... [mehr]
Die Anforderung, dass eine Kanalballenpresse mit Kettengurt ein Personenschutzsystem benötigt, ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften und Normen zum Arbeitsschutz und zur Maschinensicherheit. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Deutschland sind: 1. **Maschinenverordnung (MaschVO) / Maschinenrichtlinie 2006/42/EG** Diese europäische Richtlinie, umgesetzt in deutsches Recht, fordert in Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen), dass Maschinen so konstruiert und gebaut sein müssen, dass Gefährdungen für Personen vermieden werden. Insbesondere sind geeignete Schutzeinrichtungen vorzusehen, wenn Gefährdungen durch bewegliche Teile (wie Kettengurte) bestehen. [Maschinenrichtlinie 2006/42/EG](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0042) 2. **Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)** Nach § 7 und Anhang 1 der BetrSichV müssen Arbeitsmittel (wie Ballenpressen) so beschaffen sein, dass sie sicher verwendet werden können. Gefährdungen durch bewegliche Teile sind durch technische Schutzmaßnahmen (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Lichtschranken) zu verhindern. [Betriebssicherheitsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/) 3. **Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111 Teil 1)** Diese konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV und fordern für Maschinen mit Quetsch- oder Scherstellen (wie bei Kettengurten) geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. trennende Schutzeinrichtungen oder Personenschutzsysteme. [TRBS 2111 Teil 1](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-2111-1.pdf) 4. **DIN EN 16252:2012-11 (Ballensammelpressen – Sicherheitsanforderungen)** Diese Norm legt spezifische Sicherheitsanforderungen für Ballenpressen fest, einschließlich der Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen an gefährlichen Stellen wie Kettengurten. **Fazit:** Es gibt keine einzelne Vorschrift, die explizit nur für "Kanalballenpressen mit Kettengurt" ein Personenschutzsystem fordert. Die Pflicht ergibt sich aus der Kombination der oben genannten Vorschriften und Normen, die allgemein für Maschinen mit gefährlichen beweglichen Teilen gelten. Hersteller und Betreiber sind verpflichtet, die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen (wie Personenschutzsysteme) zu installieren. Weitere Informationen findest du auch bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die entsprechende Regeln und Informationen zu Ballenpressen bereitstellt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) selbst enthält keine spezifischen Vorgaben für einzelne Maschinenarten wie Kanalballenpressen, sondern stellt allgemeine Anforderungen an die Si... [mehr]
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen befasst. Sie... [mehr]