Die ASR A3.7 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Lärmminderung) legt verschiedene Kriterien zur Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz fest. Hier sind sechs wichtige Kriterien: 1. **Lä... [mehr]
Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere der **ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“**, gilt Folgendes: - Die lichte Höhe von Arbeitsräumen muss **mindestens 2,50 m** betragen (bei Neubauten, bei bestehenden Gebäuden ggf. weniger). - Die lichte Höhe ist der **senkrechte Abstand zwischen Fußbodenoberkante und der Unterkante der Decke oder fest angebrachter Bauteile** (z. B. Unterzüge, Lüftungskanäle, Leuchten). **Technische Installationen** wie Lüftung, Leuchten, Sprinkler etc., die unterhalb der Decke angebracht sind, werden also bei der lichten Höhe mitgerechnet. **Wichtiger Punkt:** Die ASR gibt **keinen prozentualen Anteil** an, wie viel der Deckenfläche durch Technik „belegt“ sein darf. Entscheidend ist, dass die **Mindesthöhe** (meist 2,50 m) **überall dort eingehalten wird, wo sich Personen regelmäßig aufhalten** und dass die Bewegungsflächen nicht eingeschränkt werden. **Zusammengefasst:** - Es gibt **keine Prozentvorgabe** für die „Belegung“ der Decke mit Technik. - Die lichte Höhe (z. B. 2,50 m) muss **unterhalb der tiefsten festen Installation** (z. B. Leuchte, Lüftungskanal) **eingehalten werden**. - Einzelne, punktuelle Abhängungen (z. B. Lampen) sind zulässig, solange sie die Bewegungsflächen nicht einschränken und die lichte Höhe im restlichen Raum eingehalten wird. **Quelle:** [ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen (baua.de)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=7) **Fazit:** Entscheidend ist die Einhaltung der lichten Höhe und der freien Bewegungsflächen, nicht der prozentuale Anteil der Technik an der Decke.
Die ASR A3.7 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Lärmminderung) legt verschiedene Kriterien zur Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz fest. Hier sind sechs wichtige Kriterien: 1. **Lä... [mehr]
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben spezifische Vorgaben zur Größe und Höhe von Ar... [mehr]
Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt vor, dass mindestens 5 % der Beschäftigten eines Unternehmens als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. In besonderen F&au... [mehr]