Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben spezifische Vorgaben zur Größe und Höhe von Ar... [mehr]
Die ASR A3.7 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Lärmminderung) legt verschiedene Kriterien zur Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz fest. Hier sind sechs wichtige Kriterien: 1. **Lärmpegel**: Der maximale und durchschnittliche Lärmpegel, der am Arbeitsplatz gemessen wird, muss bestimmten Grenzwerten entsprechen. 2. **Expositionsdauer**: Die Dauer, während der Mitarbeiter Lärm ausgesetzt sind, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Lärmbelastung. 3. **Frequenzanalyse**: Die Analyse der Frequenzen des Lärms, um festzustellen, ob bestimmte Frequenzen besonders belastend sind. 4. **Lärmquellen**: Identifikation und Bewertung der spezifischen Lärmquellen, die am Arbeitsplatz vorhanden sind. 5. **Schutzmaßnahmen**: Vorhandensein und Wirksamkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung. 6. **Gesundheitsgefährdung**: Beurteilung, ob der Lärm eine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten darstellt, basierend auf den gemessenen Werten und der Expositionsdauer. Diese Kriterien helfen dabei, die Lärmsituation am Arbeitsplatz zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben spezifische Vorgaben zur Größe und Höhe von Ar... [mehr]
Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt vor, dass mindestens 5 % der Beschäftigten eines Unternehmens als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. In besonderen F&au... [mehr]