Wie groß und hoch muss der Arbeitsraum nach ASR sein?

Antwort

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben spezifische Vorgaben zur Größe und Höhe von Arbeitsräumen. Laut ASR A1.2 „Raumtemperatur“ sollte der Raum eine Mindesthöhe von 2,50 Metern haben, um eine angemessene Belüftung und Lichtverhältnisse zu gewährleisten. Die Mindestgröße eines Arbeitsraums hängt von der Art der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten ab. Allgemein gilt, dass für einen Arbeitsplatz mindestens 8 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen sollten. Bei mehreren Arbeitsplätzen in einem Raum sind zusätzliche Flächen für Verkehrswege und Bewegungsfreiheit zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der ASR zu beachten, da diese je nach Branche und Art der Tätigkeit variieren können.

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