Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere der **ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“**, gilt Folgendes: - Die lichte Höhe von Arbei... [mehr]
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben spezifische Vorgaben zur Größe und Höhe von Arbeitsräumen. Laut ASR A1.2 „Raumtemperatur“ sollte der Raum eine Mindesthöhe von 2,50 Metern haben, um eine angemessene Belüftung und Lichtverhältnisse zu gewährleisten. Die Mindestgröße eines Arbeitsraums hängt von der Art der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten ab. Allgemein gilt, dass für einen Arbeitsplatz mindestens 8 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen sollten. Bei mehreren Arbeitsplätzen in einem Raum sind zusätzliche Flächen für Verkehrswege und Bewegungsfreiheit zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der ASR zu beachten, da diese je nach Branche und Art der Tätigkeit variieren können.
Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere der **ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“**, gilt Folgendes: - Die lichte Höhe von Arbei... [mehr]
Die ASR A3.7 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Lärmminderung) legt verschiedene Kriterien zur Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz fest. Hier sind sechs wichtige Kriterien: 1. **Lä... [mehr]
Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt vor, dass mindestens 5 % der Beschäftigten eines Unternehmens als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. In besonderen F&au... [mehr]