Wo sind Stressbelastungen aufgrund von Beschwerden am Arbeitsplatz geregelt?

Antwort

Stressbelastungen und Beschwerden am Arbeitsplatz sind in Deutschland vor allem durch das Arbeitsschutz (ArbSchG) geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Zudem gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen enthalten. Auch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt, kann in bestimmten Fällen relevant sein. Für spezifische Informationen und Unterstützung können auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen konsultiert werden, die Präventionsmaßnahmen und Beratungen anbieten.

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