Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Der Urlaubsanspruch in Deutschland beträgt in der Regel mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer Vollzeitstelle, die 6 Tage pro Woche umfasst. Bei einer Teilzeitstelle mit 28 Stunden pro Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Wenn du 5 Tage pro Woche arbeitest, entspricht das einem Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr (24 Tage geteilt durch 6 Tage multipliziert mit 5 Tagen). Zusätzlich kann es je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen geben, die deinen Urlaubsanspruch erhöhen könnten. Es ist auch möglich, dass dein Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage gewährt, insbesondere wenn du älter bist oder lange im Unternehmen bist. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung zu überprüfen.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Wenn die Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Wochenende erfolgen soll, musst du zunächst klären, was als "Wochenende" gilt. In der Regel sind damit Samstag und Sonntag gemeint. Ar... [mehr]
In Deutschland haben Aushilfen, wie auch andere Arbeitnehmer, Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind d... [mehr]