Kann nach Beendigung einer Teilzeitbefristung mit Sachgrund eine Minijobbasis folgen?

Antwort

Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten: 1. **Kündigungsfristen**: Stelle sicher, dass alle vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden. 2. **Neuer Arbeitsvertrag**: Für den Minijob benötigst du einen neuen Arbeitsvertrag, der die Bedingungen der Minijob-Beschäftigung festlegt. 3. **Sozialversicherungsrechtliche Aspekte**: Bei einem Minijob sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten (derzeit 520 Euro pro Monat). Achte darauf, dass du diese Grenze nicht überschreitest, um den Status als Minijobber zu behalten. 4. **Steuerliche Aspekte**: Minijobs sind in der Regel steuerfrei, solange die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Informiere dich über die steuerlichen Regelungen, die für dich gelten. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen oder die Personalabteilung deines Unternehmens zu kontaktieren.

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