Ja, der Sachbezug wird in das Gesamtbrutto für die Mindestlohnrechtliche Prüfung einberechnet. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im Mindestlohngesetz (MiLoG). Nach § 1 MiLoG ist der Mindestlohn auf das gesamte Bruttoentgelt anzuwenden, das der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält. Dazu zählen auch geldwerte Vorteile, die als Sachbezüge gewährt werden. Es ist wichtig, die genaue Ausgestaltung der Sachbezüge und deren Bewertung zu beachten, da diese Einfluss auf die Berechnung des Mindestlohns haben können.