Wie sind der 24. und 31. Dezember im TVÖD VKA geregelt?

Antwort

Im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) für die VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) sind der 24. und 31. Dezember als besondere Tage geregelt. Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) gelten in der Regel als halbe Arbeitstage. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit an diesen Tagen verkürzt ist. In vielen Fällen endet die Arbeitszeit bereits am Mittag, oft um 12:00 Uhr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Regelung je nach Dienststelle und individuellen Vereinbarungen variieren kann. Daher empfiehlt es sich, die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder in den internen Richtlinien der jeweiligen Dienststelle zu überprüfen.

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