KSchG: Gilt der Kündigungsschutz ab sechs Wochen und bei mehr als 10 Arbeitnehmern?

Antwort

Nein, das ist nicht ganz korrekt. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Deutschland besteht allgemeiner Kündigungsschutz, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG). 2. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). Das bedeutet, dass der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer haben muss.

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