Was ist eine angemessene Frist, wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen den Urlaub streicht?

Antwort

Eine angemessene Frist für die Streichung von Urlaub aus betriebsbedingten Gründen hängt von den Umständen und der Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse ab. Generell sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so früh wie möglich informieren, um diesem ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Änderung einzustellen. In der Regel wird eine Frist von mindestens zwei Wochen als angemessen betrachtet, es sei denn, es handelt sich um eine unvorhersehbare und dringende betriebliche Notwendigkeit. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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