Ja, in der Regel bist du verpflichtet, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, wenn du Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst. Diese Vereinbarung legt fest, welche Schritte unternommen werden, um deine Vermittlung in Arbeit zu unterstützen. Es ist wichtig, die Inhalte der Vereinbarung genau zu prüfen und gegebenenfalls Fragen zu klären, bevor du unterschreibst. Wenn du mit bestimmten Punkten nicht einverstanden bist, kannst du dies ansprechen und versuchen, Änderungen zu vereinbaren.