Darf man während der Arbeitslosigkeit selbstständig sein?

Antwort

Ja, während der Arbeitslosigkeit darfst du selbstständig sein. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Nebeneinkünfte**: Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, darfst du bis zu einer bestimmten Grenze (aktuell 165 Euro pro Monat) dazu verdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld gekürzt wird. Verdienste über dieser Grenze können zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes führen. 2. **Meldung**: Du musst deine selbstständige Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden. Es ist wichtig, transparent über deine Einkünfte zu sein. 3. **Arbeitslosengeld II (Hartz IV)**: Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, gelten andere Regelungen. Hier kannst du ebenfalls selbstständig sein, aber deine Einkünfte werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 4. **Gründungszuschuss**: Wenn du planst, dich selbstständig zu machen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss beantragen. Es ist ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

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