Kann man sich nach der Altersteilzeit arbeitslos melden?

Antwort

Ja, nach der Altersteilzeit ist es grundsätzlich möglich, sich arbeitslos zu melden. Wenn das Arbeitsverhältnis nach der Altersteilzeit endet und du noch nicht direkt in Rente gehst, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – Arbeitslosengeld I beantragen. Wichtige Punkte dabei: - **Anspruch auf Arbeitslosengeld:** Du musst in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit). Die Zeit der Altersteilzeit zählt in der Regel dazu. - **Meldung bei der Agentur für Arbeit:** Du solltest dich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten zu vermeiden. - **Rente und Arbeitslosengeld:** Wenn du bereits Anspruch auf eine Altersrente hast, kannst du in der Regel kein Arbeitslosengeld mehr beziehen. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn du die Rente noch nicht beantragst oder eine abschlagsfreie Rente erst später möglich ist. Weitere Informationen findest du bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld). Es empfiehlt sich, dich frühzeitig beraten zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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