Darf der Arbeitgeber die elektronisch erfasste Arbeitszeit ändern?

Antwort

Ja, der Arbeitgeber darf elektronisch erfasste Arbeitszeiten ändern, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Änderungen müssen in der Regel nachvollziehbar und gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber sollte die Mitarbeiter über die Änderungen informieren und sicherstellen, dass diese im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen stehen. Zudem ist es wichtig, dass die Änderungen transparent sind und die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeiten zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten können Arbeitnehmer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

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