Darf der Arbeitgeber nachträglich neue Stellen besetzen oder gibt es Einschränkungen?

Antwort

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich im Nachgang neue Stellen besetzen, es gibt jedoch einige Einschränkungen und Regelungen, die beachtet werden müssen. Wenn beispielsweise eine Stelle aufgrund von betriebsbedingten Kündigungen frei wird, kann es sein, dass der Arbeitgeber zunächst andere interne Möglichkeiten prüfen muss, bevor er externe Bewerber einlädt. Zudem können tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen bestehen, die die Neubesetzung von Stellen regeln. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss beachtet werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Unternehmen oder Tarifvertrag zu informieren.

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