Darf man in Hamburg zwei Aushilfsjobs haben, einmal 520€ und einmal 24€?

Antwort

Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und einem weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (wie dem 24 € Job) musst du darauf achten, dass die Gesamteinkünfte aus beiden Jobs die Grenze für Minijobs nicht überschreiten, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu behalten. Es ist ratsam, sich bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und eventuelle Meldepflichten zu informieren.

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