Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und einem weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (wie dem 24 € Job) musst du darauf achten, dass die Gesamteinkünfte aus beiden Jobs die Grenze für Minijobs nicht überschreiten, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu behalten. Es ist ratsam, sich bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und eventuelle Meldepflichten zu informieren.
Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]
Wenn dir bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr zustehen und du auf eine 4-Tage-Woche wechselst, wird der Urlaubsanspruch in der Regel entsprechend angepasst. Die Umrechnung erfolgt nach folge... [mehr]
Dein Mutterschutz endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt deines Kindes (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Danach kannst du Elternzeit nehmen, die du flexibel gestalten... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]