Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und einem weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (wie dem 24 € Job) musst du darauf achten, dass die Gesamteinkünfte aus beiden Jobs die Grenze für Minijobs nicht überschreiten, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu behalten. Es ist ratsam, sich bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und eventuelle Meldepflichten zu informieren.
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) musst du in der Regel bereit sein, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Dies gilt als zumutbare Beschäftigung. E... [mehr]
In einem Arbeitszeugnis ist es nicht zwingend erforderlich, die genaue Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) anzugeben. Es ist jedoch üblich, die Art der Beschäftigung zu erwähnen, insbe... [mehr]