Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich angemessen, einen Vorgesetzten auf Widersprüche zwischen seinen Erwartungen und seinem Verhalten anzusprechen, insbesondere wenn es um kollegiales Verhalten geht. Es ist wichtig, dies respektvoll und konstruktiv zu tun. Du könntest beispielsweise ein Gespräch suchen, in dem du deine Beobachtungen teilst und fragst, wie das Team in solchen Situationen am besten handeln sollte. Achte darauf, deine Ansprache sachlich zu halten und nicht persönlich zu werden.
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Ob ein Mitarbeiter dem Chef über einen anderen Kollegen Auskunft geben darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. **Arbeitsrecht und Datenschutz:** Grundsätzlich gilt am Arbeitsplat... [mehr]
Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich das sogenannte „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers (§ 106 GewO). Das bedeutet, dass Angestellte Anweisungen des Chefs befolgen müss... [mehr]
Ob dein Chef mit dem Zeigefinger auf dich zeigt oder nicht, hängt von der jeweiligen Situation und dem Kontext ab. In vielen Kulturen kann das Zeigen mit dem Finger als unhöflich oder respek... [mehr]