Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich das sogenannte „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers (§ 106 GewO). Das bedeutet, dass Angestellte Anweisungen des Chefs befolgen müss... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich angemessen, einen Vorgesetzten auf Widersprüche zwischen seinen Erwartungen und seinem Verhalten anzusprechen, insbesondere wenn es um kollegiales Verhalten geht. Es ist wichtig, dies respektvoll und konstruktiv zu tun. Du könntest beispielsweise ein Gespräch suchen, in dem du deine Beobachtungen teilst und fragst, wie das Team in solchen Situationen am besten handeln sollte. Achte darauf, deine Ansprache sachlich zu halten und nicht persönlich zu werden.
Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich das sogenannte „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers (§ 106 GewO). Das bedeutet, dass Angestellte Anweisungen des Chefs befolgen müss... [mehr]
Ob dein Chef mit dem Zeigefinger auf dich zeigt oder nicht, hängt von der jeweiligen Situation und dem Kontext ab. In vielen Kulturen kann das Zeigen mit dem Finger als unhöflich oder respek... [mehr]
Es ist nicht unüblich dass Chefs eine offene Kommunikation im Team fördern möchten, um Konflikte zu vermeiden oder um eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Allerdings kann e... [mehr]
Im Krankheitsfall ist es in der Regel ratsam, den Arbeitgeber zu informieren, insbesondere wenn du länger als drei Tage krank bist. Ein Anruf oder eine Nachricht kann helfen, Missverständnis... [mehr]