Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Ja, Betriebsvereinbarungen sind ein wesentliches Ergebnis der betrieblichen Mitbestimmung. Sie werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt und regeln verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen und vieles mehr. Diese Vereinbarungen sind verbindlich und haben eine ähnliche Wirkung wie Tarifverträge, jedoch auf betrieblicher Ebene. Sie sind ein Ausdruck der Mitbestimmung, da sie die Interessen der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat vertreten und in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens einfließen lassen.
Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Im Arbeitszeugnis bedeutet die Formulierung „das Verhalten war einwandfrei“, dass das Sozialverhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden als gut bewerte... [mehr]