Kann eine Betriebsvereinbarung Kollisionsregelungen zu tariflichen Regelungen treffen?

Antwort

Eine Betriebsvereinbarung kann grundsätzlich keine Regelungen treffen, die tariflichen Regelungen widersprechen oder diese unterlaufen. Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen, was bedeutet, dass Betriebsvereinbarungen nur dann Regelungen treffen können, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt oder keine entsprechenden Regelungen enthält. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Eine Betriebsvereinbarung kann also ergänzende Regelungen treffen, solange diese nicht im Widerspruch zu den tariflichen Bestimmungen stehen.

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