Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Eine Betriebsvereinbarung kann grundsätzlich keine Regelungen treffen, die tariflichen Regelungen widersprechen oder diese unterlaufen. Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen, was bedeutet, dass Betriebsvereinbarungen nur dann Regelungen treffen können, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt oder keine entsprechenden Regelungen enthält. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Eine Betriebsvereinbarung kann also ergänzende Regelungen treffen, solange diese nicht im Widerspruch zu den tariflichen Bestimmungen stehen.
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]