Erhält der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse bei einem Beschäftigungsverbot für Schwangere?

Antwort

Ja, in Deutschland erhält der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen Geld von der Krankenkasse, wenn eine schwangere Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot hat. In der Regel wird das Entgelt, das der Arbeitgeber während des Beschäftigungsverbots zahlen muss, von der Krankenkasse erstattet. Dies gilt insbesondere, wenn das Beschäftigungsverbot aufgrund von gesundheitlichen Risiken für die Schwangere oder das ungeborene Kind ausgesprochen wurde. Der Arbeitgeber muss dafür einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, um die Erstattung zu erhalten.

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