Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen stehen in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben offen. Ziel ist es, ihre Beschäftigungsf&au... [mehr]
Die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die genaue Zuständigkeit hängt von der individuellen Situation ab, wie zum Beispiel der Art der Behinderung oder der spezifischen Maßnahme, die erforderlich ist. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden, um Informationen über die Übernahme der Kosten und die Antragsverfahren zu erhalten.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen stehen in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben offen. Ziel ist es, ihre Beschäftigungsf&au... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüb... [mehr]
Bei einem Betriebsausflug mit Schulung ist die Abrechnung von Kosten wie Verpflegung und Fahrt grundsätzlich davon abhängig, wie die Veranstaltung gestaltet ist und welchem Zweck die einzeln... [mehr]