Wer übernimmt die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Antwort

Die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die genaue Zuständigkeit hängt von der individuellen Situation ab, wie zum Beispiel der Art der Behinderung oder der spezifischen Maßnahme, die erforderlich ist. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden, um Informationen über die Übernahme der Kosten und die Antragsverfahren zu erhalten.

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