Wer ist für die Finanzierung der Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig?

Antwort

Für die Finanzierung der Arbeitsschutzmaßnahmen ist in der Regel der Arbeitgeber zuständig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland festgelegt sind, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf eigene Kosten durchführen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Durchführung von Schulungen und die Implementierung sicherer Arbeitsverfahren.

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