Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das A... [mehr]
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter haben unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten im deutschen Sozialsystem: 1. **Bundesagentur für Arbeit (BA)**: - **Aufgaben**: Die BA ist für die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie die Zahlung von Arbeitslosengeld I zuständig. Sie unterstützt Arbeitsuchende bei der Jobsuche und bietet verschiedene Dienstleistungen wie Weiterbildungen und Qualifizierungen an. - **Finanzierung**: Die BA wird hauptsächlich durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert. 2. **Jobcenter**: - **Aufgaben**: Die Jobcenter sind für die Betreuung und Vermittlung von Personen zuständig, die Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV) beziehen. Sie bieten Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und helfen bei der Sicherung des Lebensunterhalts. - **Finanzierung**: Die Jobcenter werden aus Steuermitteln finanziert und sind eine gemeinsame Einrichtung der BA und der Kommunen. Zusammengefasst: Die BA kümmert sich um Arbeitslosengeld I und allgemeine Arbeitsvermittlung, während die Jobcenter für Arbeitslosengeld II und die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zuständig sind.
Ein Minijob und eine geringfügige Beschäftigung sind im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich das Gleiche. Beide Begriffe bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das A... [mehr]