Wer übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge bei unbezahlten Freistellungen im Urlaub?

Antwort

Während einer unbezahlten Freistellung im Urlaub ruht das Arbeitsverhältnis, und es werden in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitnehmer muss sich in dieser Zeit selbst um die Zahlung der Beiträge kümmern, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse und anderen Sozialversicherungsträgern zu informieren, um die genauen Modalitäten und notwendigen Schritte zu klären.

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