Ein Arbeitsmigrant ist eine Person, die in ein anderes Land zieht, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Migration kann temporär oder dauerhaft sein und erfolgt oft in der Suche nach... [mehr]
Ja, ein Schüler, der eine kurzfristige Beschäftigung in den Ferien aufnimmt, muss in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden, solange die Beschäftigung die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt. Diese Kriterien sind: 1. Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. 2. Sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, was bei Schülern in der Regel der Fall ist. Wenn der Schüler nach den Ferien eine Ausbildung beginnt, ändert dies nichts an der Abrechnung der kurzfristigen Beschäftigung. Die Ausbildung selbst unterliegt dann den üblichen sozialversicherungspflichtigen Regelungen. Weitere Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).
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Der Begriff "Beschäftigung" bezieht sich im Kontext von Arbeit auf die Ausübung einer Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erfolgt. Es beschreibt den Zustand, in dem eine... [mehr]
Der Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein ist von verschiedenen Faktoren geprägt, darunter die regionale Wirtschaft, die Branchenstruktur und die demografische Entwicklung. In den letzten Jahren hat... [mehr]
Um im Falle von Arbeitslosigkeit schnell wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen, können folgende vier Maßnahmen ergriffen werden: 1. **Aktualisierung der Bewerbungsunte... [mehr]
Beschäftigungsprojekte sind Initiativen, die darauf abzielen, Arbeitsplätze zu schaffen oder die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen zu verbessern. Diese Projekte können vers... [mehr]