Muss ich eine Arbeitnehmerin während der Probezeit bei Krankheit bezahlen?

Antwort

Ja, in Deutschland muss der Arbeitgeber auch während der Probezeit das Gehalt weiterzahlen, wenn sich die Arbeitnehmerin krankmeldet. Dies ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht. Wenn die Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen auftritt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, aber die Arbeitnehmerin kann Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

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