Schreibt das Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz vor?

Antwort

Ja, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland schreibt vor, dass für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Dies ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Gefährdungen zu ergreifen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Aussage eines Vorgesetzten: In einer Demokratie kann man bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz woanders arbeiten.

Diese Aussage kann als Ausdruck einer bestimmten Haltung gegenüber Arbeitnehmerzufriedenheit und -bindung interpretiert werden. Sie deutet darauf hin, dass der Vorgesetzte die Freiheit und die Wa... [mehr]