Was sind die Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft in Österreich?

Antwort

Ein Dreiecksgeschäft ist eine spezielle Form des innergemeinschaftlichen innerhalb der Europäischen Union, bei dem drei aus drei verschiedenen EUgliedstaaten beteiligt. Die Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft in Österreich sind: 1. **Drei Beteiligte aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten**: Es müssen drei Unternehmen beteiligt sein, die jeweils in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. 2. **Umsatzsteuer-Identifikationsnummern**: Alle drei Unternehmen müssen über eine gültige Umsatzsteuer-Identationsnummer (UID) verfügen. 3. **Warenbewegung**: Die Ware muss direkt vom ersten Unternehmer (Lieferant) an den letzten Unternehmer (Endabnehmer) geliefert werden, ohne dass sie physisch durch den zweiten Unternehmer (Zwischenhändler) geht. 4. **Rechnungsstellung**: Der erste Unternehmer stellt dem zweiten Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, unter Angabe der UID-Nummern beider Parteien und einem Hinweis auf das Dreiecksgeschäft. Der zweite Unternehmer stellt dem dritten Unternehmer ebenfalls eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, unter Angabe der UID-Nummern beider Parteien und einem Hinweis auf das Dreiecksgeschäft. 5. **Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)**: Der zweite Unternehmer muss das Dreiecksgeschäft in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) angeben. 6. **Buchführung**: Alle beteiligten Unternehmen müssen das Dreiecksgeschäft ordnungsgemäß in ihrer Buchführung dokumentieren. Weitere Informationen und spezifische Details können auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen gefunden werden: [BMF Österreich](https://www.bmf.gv.at/).

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