Ein Dreiecksgeschäft ist eine spezielle Form des innergemeinschaftlichen innerhalb der Europäischen Union, bei dem drei aus drei verschiedenen EUgliedstaaten beteiligt. Die Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft in Österreich sind: 1. **Drei Beteiligte aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten**: Es müssen drei Unternehmen beteiligt sein, die jeweils in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. 2. **Umsatzsteuer-Identifikationsnummern**: Alle drei Unternehmen müssen über eine gültige Umsatzsteuer-Identationsnummer (UID) verfügen. 3. **Warenbewegung**: Die Ware muss direkt vom ersten Unternehmer (Lieferant) an den letzten Unternehmer (Endabnehmer) geliefert werden, ohne dass sie physisch durch den zweiten Unternehmer (Zwischenhändler) geht. 4. **Rechnungsstellung**: Der erste Unternehmer stellt dem zweiten Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, unter Angabe der UID-Nummern beider Parteien und einem Hinweis auf das Dreiecksgeschäft. Der zweite Unternehmer stellt dem dritten Unternehmer ebenfalls eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, unter Angabe der UID-Nummern beider Parteien und einem Hinweis auf das Dreiecksgeschäft. 5. **Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)**: Der zweite Unternehmer muss das Dreiecksgeschäft in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) angeben. 6. **Buchführung**: Alle beteiligten Unternehmen müssen das Dreiecksgeschäft ordnungsgemäß in ihrer Buchführung dokumentieren. Weitere Informationen und spezifische Details können auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen gefunden werden: [BMF Österreich](https://www.bmf.gv.at/).