Was bedeutet Deckungskauf in Österreich?

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Ein Deckungskauf ist ein Begriff aus dem österreichischen Handelsrecht und bezeichnet den Kauf einer Ware durch den Käufer, nachdem der ursprüngliche Verkäufer die vereinbarte Lieferung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Der Käufer beschafft sich also die Ware anderweitig (meist zu einem höheren Preis), um seinen Bedarf zu decken. Im Detail: Kommt der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nicht nach, darf der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware von einem Dritten kaufen. Die Mehrkosten, die dabei im Vergleich zum ursprünglichen Vertragspreis entstehen, kann der Käufer als Schadenersatz vom ursprünglichen Verkäufer verlangen (§ 373 Unternehmensgesetzbuch – UGB). Wichtige Punkte: - Der Deckungskauf muss „ordnungsgemäß“ und „bald“ nach dem Rücktritt vom Vertrag erfolgen. - Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, doch noch zu liefern (Nachfrist). - Der Deckungskauf dient dem Zweck, den Schaden des Käufers möglichst gering zu halten. Weitere Informationen findest du z.B. auf [WKO.at](https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Deckungskauf.html).

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