Wann ist eine Rechnung mit 8,1% Umsatzsteuer an die Schweiz erforderlich?

Antwort

Eine Rechnung mit 8,1 % Umsatzsteuer (das ist der aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersatz seit 2024) muss grundsätzlich dann erstellt werden, wenn du als ausländisches Unternehmen (z. B. aus Deutschland oder Österreich) in der Schweiz steuerpflichtig bist und dort steuerbare Umsätze erzielst. Das ist insbesondere in folgenden Fällen relevant: 1. **Ort der Leistung ist in der Schweiz:** Wenn du Waren in der Schweiz verkaufst (z. B. Lieferung an einen Schweizer Kunden) oder dort Dienstleistungen erbringst, gilt der Umsatz als in der Schweiz erbracht. 2. **Schweizer Mehrwertsteuerpflicht:** Du bist als ausländisches Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn dein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen in der Schweiz und im Ausland 100'000 CHF pro Jahr übersteigt. Dann musst du dich in der Schweiz registrieren und Schweizer Mehrwertsteuer abrechnen. 3. **Rechnungsstellung:** In diesem Fall musst du auf deinen Rechnungen an Schweizer Kunden die Schweizer Mehrwertsteuer (aktuell 8,1 %) ausweisen und abführen. **Beispiel:** Du betreibst einen Online-Shop in Deutschland und lieferst regelmäßig Waren an Privatkunden in der Schweiz. Überschreitest du die Umsatzgrenze, musst du dich in der Schweiz registrieren und auf deinen Rechnungen 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer ausweisen. **Ausnahmen:** - Bei bestimmten Leistungen (z. B. elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen) gelten Sonderregeln. - Bei Reverse-Charge-Leistungen (z. B. bestimmte Dienstleistungen an Unternehmen) schuldet der Leistungsempfänger die Steuer. **Weitere Informationen:** - [Schweizerische Eidgenossenschaft – Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/auslaendische-unternehmen.html) **Fazit:** Eine Rechnung mit 8,1 % Schweizer Umsatzsteuer ist zu erstellen, wenn du als ausländisches Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig bist und dort steuerbare Umsätze erzielst.

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