Ja, nach dem Völkerrecht ist ein Staat grundsätzlich verpflichtet, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, auch wenn es kein spezifisches Abkommen darüber gibt. Diese Verpf... [mehr]
Das Völkerrecht hat tatsächlich eine komplexe Struktur und kann in der Durchsetzung variieren. Es gibt verschiedene Arten von Verstößen gegen das Völkerrecht, darunter: 1. **Aggression**: Der Einsatz von Gewalt gegen einen anderen Staat. 2. **Völkerrechtswidrige Besetzung**: Die illegale Besetzung eines Gebiets. 3. **Verstöße gegen Menschenrechte**: Dazu gehören Folter, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 4. **Umweltvergehen**: Z.B. die Zerstörung von Ökosystemen, die internationale Auswirkungen haben. 5. **Verstöße gegen internationale Verträge**: Nichteinhaltung von Abkommen, wie z.B. dem Pariser Klimaabkommen. 6. **Kriegverbrechen**: Verbrechen, die während eines bewaffneten Konflikts begangen werden, wie gezielte Angriffe auf Zivilisten. Diese Vergehen können von internationalen Gerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden, jedoch hängt die Durchsetzung oft von der politischen Willensbildung der Staaten ab.
Ja, nach dem Völkerrecht ist ein Staat grundsätzlich verpflichtet, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, auch wenn es kein spezifisches Abkommen darüber gibt. Diese Verpf... [mehr]