Ist ein Land nach dem Völkerrecht verpflichtet seine geflüchteten Staatsbürger zurückzunehmen?

Antwort

Ja, nach dem Völkerrecht ist ein Staat grundsätzlich verpflichtet, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, auch wenn es kein spezifisches Abkommen darüber gibt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Prinzip der Staatensouveränität und der Staatsangehörigkeit. Ein Staat hat die Pflicht, seine Staatsangehörigen zu schützen und ihnen die Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen. Diese Verpflichtung wird durch verschiedene internationale Übereinkommen und die Praxis der Staaten gestützt.

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