Gehört Bausparvertrag in Personalakte?

Antwort

Ein Bausparvertrag gehört in der Regel nicht in die Personalakte eines Mitarbeiters. Die Personalakte enthält normalerweise Informationen, die direkt mit dem Arbeitsverhältnis und der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters zusammenhängen, wie z.B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Leistungsbeurteilungen und ähnliche Dokumente. Ein Bausparvertrag ist ein privates Finanzdokument und hat keinen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis. Es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen, die dies vorsehen, was jedoch eher unüblich ist.

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