Kann ein Rechtsschutzversicherungsumfang während der Laufzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden?

Antwort

In der Regel kann der Umfang einer Rechtsschutzversicherung während der Laufzeit nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt oder geändert werden. Änderungen am Vertrag, wie die Reduzierung des Versicherungsschutzes, sind meist nur zum Ende der Vertragslaufzeit oder zu bestimmten vertraglich festgelegten Zeitpunkten möglich. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu prüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen, da es Ausnahmen oder besondere Regelungen geben kann.

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